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Gehaltsvorstellung in der Bewerbung

Die Gehaltsvorstellung ist Teil jedes Bewerbungsschreibens und doch stellt sie für viele eine Herausforderung dar. Soll sie direkt in der E-Mail oder erst im angehängten Anschreiben angegeben werden? Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst? Was muss bei der Formulierung beachtet werden? Mit unseren GFA-Tipps bekommen Bewerber einen Überblick zu den wichtigsten Punkten.

Bleiben Sie realistisch

Nur wer seinen Marktwert realistisch einschätzen kann, punktet beim Arbeitgeber in spe. Dieser erkennt daran, ob der Bewerber die Richtwerte der jeweiligen Arbeitsstelle recherchiert hat und in der Lage ist, die eigenen Qualifikationen reflektieren zu können. Einen Anhaltspunkt kann das Gehaltsvergleichsportal gehalt.de bieten. Wer ganz sicher gehen möchte, kann sich auch mit ein wenig mehr Aufwand bei Vergütungs- oder Unternehmensberatungen über die Gehaltschecks der gewünschten Branche erkundigen.

Übrigens: Das durchschnittliche Einkommen eines Hochschulabsolventen beträgt 39.000 Euro brutto pro Jahr. Die Spitzenreiter sind dabei Absolventen der Studiengänge Chemie und Bauindustrie, die Schlusslichter bilden die Medien- und Tourismusbranche.

Gehaltsvorstellung richtig formulieren

Der Gehaltswunsch wird in der Regel als Schlusssatz des Anschreibens formuliert. So lässt es sich vermeiden, dass die Angabe in der E-Mail beispielsweise übersehen oder nicht mit ausgedruckt wird. Es ist nicht nötig die Gehaltsangabe zusätzlich zu begründen, schließlich sollte sich in dem Bewerbungsschreiben bereits eine Rechtfertigung dessen finden lassen. Ob man nun einen Richtwert oder eine Gehaltsspanne mit angibt, bleibt jedem selbst überlassen.


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